ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der LES DEUX GmbH & Co. KG
§ 1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der Les Deux GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die Les Deux GmbH & Co. KG und daraus resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir.
1.2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.
§ 2 Preise/Auftragsannahme
2.1. Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.
2.3. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
2.4. Die Angebotsannahme kann nur mit Unterschrift des Kunden bzw. seines Vertreters erfolgen.
2.5. Der Kunde hat vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises an die Les Deux GmbH & Co. KG zu bezahlen. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als einen Monat, ist die Anzahlung unverzüglich nach Vertragsschluss zu leisten. Raummieten werden gesondert in voller Höhe per Vorkasse in Rechnung gestellt.
§ 3 Teilstornierung durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl einmalig bis zu 10% zu verringern bei entsprechender Preisanpassung. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlangen bei der Les Deux GmbH & Co. KG an.
Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl wird entsprechend § 9 „Kündigung/Rücktritt“ berechnet.
§ 4 Inkasso und Weisungsbefugnis
4.1. Wünscht der Kunde, dass die Les Deux GmbH & Co. KG gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.2. Allein die Les Deux GmbH & Co. KG ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal gegenüber weisungsbefugt.
§ 5 Lieferengpässe
Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist die Les Deux GmbH & Co. KG berechtigt stattdessen vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 6 Reklamationen
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Ansonsten verlieren sie ihre Mängelgewährleistungsansprüche.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Les Deux GmbH & Co. KG.
§ 8 Kündigung / Rücktritt
8.1. Kündigt der Kunde aus einem seitens der Les Deux GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Grund, so hat die Les Deux GmbH & Co. KG die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Vergütungsanspruchs nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:
Bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
28 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
14 – 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
7 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
4 – 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
Am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
8.2. Der Les Deux GmbH & Co. KG steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insbesondere zu, wenn:
a) die vereinbarte Depositzahlung nicht fristgerecht eingeht und eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte, oder
b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder
c) die Les Deux GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen der Les Deux GmbH & Co. KG und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.
8.3. Macht die Les Deux GmbH & Co. KG von einem Rücktrittsrecht gebrauch oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.
§ 9 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Les Deux GmbH & Co. KG anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
§ 10 Forderungen Dritter und Bußgelder
Der Kunde stellt die Les Deux GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Die Les Deux GmbH & Co. KG haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt die Les Deux GmbH & Co. KG jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 GEMA
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die Les Deux GmbH & Co. KG kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann die Die Les Deux GmbH & Co. KG eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA- Gebühren vom Kunden fordern.
§ 13 Gerichtsstand, Rechtswahl
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Darmstadt und es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr .
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einer Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten teilzunehmen.